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Rechtsanwältin

Astrid Altmann

Rechtsanwältin

Astrid Altmann

Ludwig-Thoma-Str. 47

85232 Unterbachern - Bergkirchen

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0171/8418021

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Kosten

Welche Kosten entstehen?

Hinsichtlich der Kosten für meine anwaltliche Tätigkeit bin ich wie jeder Anwalt an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden, in dem Gegenstands- bzw. Streitwerte festgelegt sind.

Das anwaltliche Gebührenrecht ist sehr komplex und für einen Laien eher schwer nachzuvollziehen. Wenn Sie wissen möchten welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen, so ist es sinnvoll vorher anwaltlichen Rat einzuholen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine vom Gesetz abweichende Gebührenvereinbarung zu treffen. So kann beispielsweise eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis getroffen werden.

Gerichts- und Rechtsanwaltskosten können auch bevorschussend erhoben werden.

Wer trägt die Kosten?

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann werden die Kosten von dieser getragen, sofern die Angelegenheit vom Versicherungsschutz gedeckt ist. Zu den Kosten gehören Beratungskosten, sowie sämtliche Kosten im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. In dem Versicherungsvertrag kann auch eine Selbstbeteiligung vereinbart worden sein. Bei der Rechtsschutzversicherung sollte vorab eine Deckungszusage eingeholt werden. Außerdem muss diese über den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens informiert werden.

Im außergerichtlichen Verfahren muss grundsätzlich der Schuldner die Kosten tragen, wenn er sich im Zahlungsverzug befindet. Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen müssen die Kosten in der Regel ebenfalls vom Schädiger getragen werden.

Im gerichtlichen Verfahren hat die Kosten grundsätzlich derjenige zu tragen, der den Prozess verloren hat.

Eine Ausnahme besteht bei einem arbeitsrechtlichen Verfahren. Hier muss jede Partei die ihr außergerichtlich und in der ersten Instanz entstandenen gerichtlichen Anwaltskosten selbst tragen.

Im gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen, wenn es aus persönlichen und finanziellen Gründen nicht möglich wäre einen Prozess anzustrengen bzw. sich in einem bereits anhängigen gerichtlichen Verfahren zu verteidigen und Erfolgsaussicht besteht. Ob Prozesskostenhilfe gewährt wird, entscheidet das Gericht, bei dem der Antrag gestellt werden muss. Wird dem Antrag stattgegeben, so werden die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, sowie die Gerichtskosten von der Staatskasse getragen. Im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens ist der Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht möglich.

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