Rechtsanwältin
Astrid Altmann
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Astrid Altmann
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Das Familienrecht umfasst nicht nur die Themenbereiche Scheidung und Unterhalt, sondern auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die Lebenspartnerschaft, die Abstammung und die Adoption.
Tatsächlich betreffen die meisten rechtlichen Fälle die Scheidung und den Unterhalt.
Die Tatsache, dass Scheidungen kontinuierlich zunehmen Betroffene nur wenig trösten. Dennoch besteht das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem familienrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen, z. B.: Welche Rechte und Pflichten habe ich während der Ehe? Habe ich Anspruch auf Unterhalt und wenn ja in welcher Höhe? Was wird aus den Kindern bei Trennung und Scheidung? Was wird aus dem gemeinsamen Vermögen/dem Haus/der Wohnung? Kann man bereits vor Eheschließung Regelungen treffen und Maßnahmen ergreifen, z. B. die Schließung eines Ehevertrages, um im Falle einer Scheidung Streitigkeiten zu vermeiden?
Da mit der Trennung ein neuer Lebensabschnitt beginnt mit zahlreichen Änderungen in persönlicher und auch finanzieller Hinsicht beginnt, ist hier die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sinnvoll.
Hier können Sie sich direkt mit mir in Verbindung setzen.
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