Rechtsanwältin
Astrid Altmann
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Astrid Altmann
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In einem Mietverhältnis kann es häufig zu Streitereien kommen.
Als Vermieter steht man häufig vor dem Problem, dass der Mieter nicht oder nicht regelmäßig zahlt. Dann möchte man das Mietverhältnis beenden, steht aber vor der Frage, ob und wenn ja wie und mit welcher Frist dies geschehen kann. Meiner Erfahrung nach wird hier oft zu lange gewartet, so dass Mietzinsrückstände in beträchtlicher Höhe anfallen.
Nicht selten besteht auch die Gefahr, dass der Mieter die Wohnung unverhältnismäßig abwohnt oder gar zerstört. Auch dann möchte man sich von dem Vertragspartner lösen, um einer weiteren Eigentumszerstörung Einhalt zu gebieten und gegebenenfalls Ersatz für den entstandenen Schaden geltend machen. Da meist große Vermögenswerte betroffen sind, ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ratsam.
Auf der Seite des Mieters betreffen die Fragen meist Mietminderungsansprüche oder Schönheitsreparaturen. Da diese Bereiche gesetzlich nicht bzw. unzureichend geregelt sind, ist hier anwaltliche Hilfe anzuraten.
Hausverwaltungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft stehen erfahrungsgemäß häufig vor dem Problem der Nichtbezahlung des Wohngeldes durch die Eigentümer. Nicht selten betreffen Streitigkeiten in diesem Bereich auch die Wirksamkeit von Beschlüssen, egal welchen Inhalts oder die Störung der Wohngemeinschaft durch einen Bewohner. Bei der Geltendmachung dieser Forderungen sind oftmals prozessuale Besonderheiten im Hinblick auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zu beachten. Daher ist auch hier anwaltliche Unterstützung vorteilhaft.
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