Rechtsanwältin
Astrid Altmann
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Astrid Altmann
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Hat sich ein Ehepaar entschlossen sich zu trennen, so ist der Gang zum Gericht unerlässlich. Eine Ehe kann - außer durch den Tod eines Ehepartners - nur durch ein gerichtliches Scheidungsurteil beendet werden. Hierzu ist ein Antrag erforderlich, der nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden kann. Daher muss zumindest ein Ehepartner von einem Rechtsanwalt vertreten werden. In Fällen einer einvernehmlichen Scheidung, also wenn beide Partner geschieden werden wollen und die übrigen, insbesondere finanziellen Angelegenheiten geklärt sind, ist die anwaltliche Vertretung nur einer Partei ausreichend und aus Kostengründen sinnvoll.
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